Vor Beitritt Deutschlands zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank Umwelt- und Sozialstandards verbessern
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Verschiebung der für Anfang
November angesetzten parlamentarischen Entscheidung über den Beitritt zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank, kurz AIIB.
Zum einen entspricht der
im August 2015 vorgelegte Entwurf der Umwelt- und Sozialstandards der AIIB nicht
den menschenrechtlichen Ansprüchen an multilaterale Entwicklungs- und
Investitionsbanken, zum anderen liegt eine Transparenzrichtlinie noch gar nicht
vor.
Der Deutsche Bundestag sollte außerdem mit dem AIIB-Beitritt die Chance
nutzen, Transparenz und Rechenschaftslegung zum Handeln Deutschlands im Rahmen
multilateraler Organisationen herzustellen und entsprechende
Berichtsanforderungen an die Exekutive gesetzlich verankern.
Zu
diesen und anderen Fragen bezieht das jüngste „aktuell“ des Institutes
Position: