Vor Beitritt Deutschlands zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank Umwelt- und Sozialstandards verbessern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Verschiebung der für Anfang November angesetzten parlamentarischen Entscheidung über den Beitritt zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank, kurz AIIB

Zum einen entspricht der im August 2015 vorgelegte Entwurf der Umwelt- und Sozialstandards der AIIB nicht den menschenrechtlichen Ansprüchen an multilaterale Entwicklungs- und Investitionsbanken, zum anderen liegt eine Transparenzrichtlinie noch gar nicht vor. 

Der Deutsche Bundestag sollte außerdem mit dem AIIB-Beitritt die Chance nutzen, Transparenz und Rechenschaftslegung zum Handeln Deutschlands im Rahmen multilateraler Organisationen her­zustellen und entsprechende Berichtsanforderungen an die Exekutive gesetzlich verankern. 

Zu diesen und anderen Fragen bezieht das jüngste „aktuell“ des Institutes Position:

Das Institut hat sich auch mit einem schriftlichen Beitrag an den Konsultationen zu den zukünftigen Umwelt- und Sozialstandards der AIIB beteiligt. Sie finden hier unseren Beitrag.